Wir über uns
Wir über uns
Werdegang – Von der Gründung in die Zukunft „Wir sind 100“
Die Gründung des Bauvereins im Jahre 1903 war stark geprägt durch die beginnende Industrialisierung der Stadt Erkelenz, für die in besonderer Weise der Name Anton Raky steht. Der dynamische Aufschwung, den die Stadt damals erfuhr, führte zu einem starken Zuzug von Arbeitskräften. Die Folge war eine drängende Wohnungsnot, die vor allem Arbeiterfamilien betraf.
Eine gute, sichere und sozialverantwortliche Wohnungsversorgung hat sich der Bauverein als oberstes Ziel zur Aufgabe gemacht. Das gilt auch noch heute. Alle politischen, wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen eines wechselvollen Jahrhunderts hat der Bauverein überstanden, ohne dieses Ziel aus den Augen zu verlieren.
So hat sich seit der Gründung ein genossenschaftliches Unternehmen entwickelt, das sich auf eine gesunde Basis stützen kann und das für die Stadt Erkelenz zu einem verlässlichen Partner im Wohnungswesen geworden ist.
Wir halten gute, intakte Wohnungen für alle Bevölkerungsschichten bereit. Unser Wohnungsbestand wird bei Bedarf und nach einem Wohnungswechsel modernisiert und auf einen zeitgemäßen Standard angehoben. Bei Neubauvorhaben werden zukunftsweisende Ausstattungen berücksichtigt (Niedrigenergiehaus, Barrierefreiheit, Multimediafähigkeit).
Unsere Serviceleistungen sind:
- unverzügliche Ausführung notwendiger Reparaturen
- Aufstellung von klaren und nachvollziehbaren Betriebskostenabrechnungen
- faire, angemessene Nutzungsentgelte (Mieten). Die Mietverträge basieren auf Empfehlungen des GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Berlin.
Das bedeutet für unsere Mitglieder, dass wir keinen Anspruch auf Eigenbedarf stellen und von uns kein Vertrag gekündigt wird, solange die vertraglichen Pflichten erfüllt werden.
Mit anderen Worten: Sie können bei uns Ihre Lebensplanung in Bezug auf das Wohnen verwirklichen.
Die Geschäftsstelle des Bauvereins ist in allen Angelegenheiten des Wohnens in einer unserer Genossenschaftswohnungen der kompetente Ansprechpartner. Das gilt von Vertragsbeginn an bis hin zu Reparaturannahmen oder sonstigen Reklamationen.
Wohnen als Lebensplanung
Unser Anspruch
Der Bauverein finanziert sich unter anderem durch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag/Geschäftsanteil von 310 Euro, den jedes Mitglied einzuzahlen hat.
Wird dem Mitglied per Nutzungsvertrag eine Wohnung überlassen, so wohnt das Mitglied im „Quasi-Eigentum“, da das Mitglied durch den Geschäftsanteil Miteigentümer des Bauvereins geworden ist. Die Wohndauer bestimmt nur das Mitglied. Wenn ein Mitglied uns dann doch einmal verlassen will, beträgt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dauer der Wohnzeit drei Monate.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, die den Bauverein mit der Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung leiten.
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Tätigkeit zu fördern, zu beraten und zu überwachen.
Jährlich findet eine Versammlung aller Mitglieder statt.
Aufsichtsrat und Vorstand berichten über ihre Tätigkeiten und den Jahresabschluss. Der Vorstand wird alljährlich durch den Verband der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalen auf die gewissenhafte Geschäftsführung geprüft.
Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung bei Abstimmungen und Wahlen eine Stimme. Neben diesem aktiven Stimmrecht hat das Mitglied auch die Möglichkeit, in den Aufsichtsrat der Genossenschaft gewählt zu werden. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand.
Die Satzung ist die Rechtsgrundlage der Genossenschaft. Sie wird von den Mitgliedern festgelegt. Sie nennt die Organe und deren Zuständigkeiten und regelt die Beziehungen zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft.
Unsere Organisation
Zukunftsweisende Aufgaben
Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, die genossenschaftliche Arbeit unterstützen oder ganz einfach dauerhaft die Vorteile einer Genossenschaftswohnung für sich nutzen wollen, dann sprechen Sie uns doch ganz einfach an. Wir stehen Ihnen bei Fragen rund um den Bauverein gerne zur Verfügung.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir neben der Wohnraumversorgung unserer Mitglieder auch Wohnungseigentum und Miethausbesitz für Dritte mit der Sachkenntnis eines erfahrenen Hauseigentümers verwalten.